Düngerecht in den Roten Gebieten
Vorläufige Information zu den Nitratsensiblen Gebieten und der zu erwartenden Verordnung:
Die Vorgaben zu den Nitratsensiblen Gebieten (Rote Gebiete) müssen bereits in diesem Jahr eingehalten werden.
- Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % vom Gesamt-Stickstoffbedarf der Flächen im „Roten Gebiet“. Die Reduktion ist nicht Schlagbezogen und kann vorrausichtlich auch auf Flächen die nicht im „Roten Gebiet“ liegen verteilt werden.
- Flächenscharfe Einhaltung der 170 kg N aus Wirtschaftsdünger.
- Verlängerung der Sperrfrist auf Grünland um vier Wochen. (auf 1.10.-31.01.)
- Verlängerung der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren. (auf 01.11.-31.01.)
- Herbstdüngung bei Zwischenfrüchten nur mit Futternutzung, oder mit Festmist von Huf- und Klauentieren bis zu 120 kg gesamt N /ha
- Keine Herbstdüngung zu Wintergerste und Winterraps, Ausnahme für Winterraps bei Nachweis von einem N-Min Gehalt im Boden von unter 45 kg/ha
- Begrenzung der Herbstdüngung auf Grünland im September auf 60 kg N/ha
- Verpflichtender Anbau einer Zwischenfrucht vor Sommerungen bis zum 30.09. (Mais, Sommergetreide, Kartoffel, Rübe, …). Wird keine Zwischenfrucht angebaut darf die Fläche im Folgejahr nicht gedüngt werden!
- Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde
- Verpflichtender Anbau einer Untersaat zu Mais, wenn auf der Fläche im Folgejahr eine Sommerung angebaut werden soll. Wird keine Untersaat angebaut, darf die Fläche im Folgejahr nicht gedüngt werden! (Alternativ Aussaat einer Zwischenfrucht bis zum 30.09.)
- Um 10 Prozentpunkte höhere Anrechnung der Stickstoffdüngung zu Mais und Hackfrüchten (ausgenommen Kartoffel), z.B.: Rindergülle und Gärrest 70%, Schweinegülle 80%.
Begrenzung der Phosphatdüngung in den Phosphatsensiblen Gebieten auf hoch versorgten Böden
Schläge ab 25 mg P 2 O 5 /100 g Boden
ab 01.01.2021 max 75 % der P Abfuhr
ab 01.01.2023 max 50 % der P Abfuhr
Schläge ab 40 mg P 2 O 5 /100 g Boden
ab 01.01.2021 max 50 % der P Abfuhr
ab 01.01.2023 keine P Düngung